Die FWG beantragt im kommenden Hauptausschuss die Prüfung eines Hundeschwimmtags im Willersinn-Freibad nach Ende der Schwimmsaison. Da es in Ludwigshafen außerhalb der ausgewiesenen Hundeauslaufflächen verboten ist, Hunde frei umherlaufen oder sie in Weihern baden zu lassen, wäre ein „Hundeschwimmtag“ in Teilen des Freibads eine einmalige Gelegenheit für Hunde, ausgelassen zu baden. „Die Stadt könnte prüfen, unter welchen Auflagen – wie z.B. ein gültiger Impfausweis für die Hunde – ein solches Badevergnügen nach Saisonende möglich gemacht werden könnte“, schlägt Fraktionsvorsitzender Dr. Metz vor. „Es wäre ein begrenztes Areal und eine begrenzte Zeit, innerhalb derer sich die Hunde austoben könnten. Anschließend wird das Wasser abgelassen und das Becken vor Wiederinbetriebnahme im folgenden Sommer desinfiziert und neu befüllt.“ Andere Freibäder in der Region, u.a. Mannheim, Landau und Heidelberg bieten bereits regelmäßig einen „Hundeschwimmtag“ im Nichtschwimmerbereich nach Saisonabschluss an.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender