Offenlage Deponieerweiterung: Warum wird Asbest nicht namentlich genannt?

Klarstellung zum Thema Asbestabfall bei der Deponieerweiterung in Rheingönheim

Die schriftliche Antwort auf die Anfrage der SPD Rheingönheim bei der WBL bzgl. welche Materialien deponiert werden dürfen, hat Asbest nicht enthalten. Erst nach energischem Hinweisen unseres FWG Ortsbeiratsmitglied Dr. Mathias Weickert in der Ortsbeiratssitzung am 11.09.2019 und der SPD Nachfrage von Herrn Engeroff, ob hier Asbest wirklich erlaubt ist, hat Herr Nebel (Werkleiter der WBL) klargestellt, dass Asbest deponiert wird. Leider kann bis heute keiner die Mengen genau beziffern und es gibt noch keine umfänglichen Messproben bei der Hochstraße Nord.

In der seit diesem Montag zugänglichen Offenlage (Seite 19/50) der WBL wurde leider der Begriff Asbest anscheinend vergessen. In der wichtigen Aufzählung (bei 4.1.1) der häufigsten Mengen, welche in RLP anfallen, sind alle Arten wie Teer oder belasteter Bauschutt usw. genannt worden, nur Asbest nicht. Eine Zuordnungsnummer (Abfallverzeichnis-Verordnung, Seite 31/36) für Asbest, die der Laie nicht kennt, wurde zumindest vermerkt.

Die aktuelle Diskussion sowie die Problematik mit dem Asbest verdeutlichen, dass über eine alternative Deponie nachgedacht werden muss. Ein einfaches Abnicken wie bei der SPD Ortsbeiratsfraktion wird es bei der FWG/FDP Fraktion nicht geben. Aus der Offenlage geht hervor, dass im Bereich Abelweiher viel mehr Platz existiert und je nach Deponieausrichtung auch der Abstand zu Wohnhäusern vergrößert werden könnte. Deshalb fordert die FWG/FDP Fraktion eine genauere Untersuchung zur möglichen Alternative Abelweiher durchzuführen. Die Umweltbelastungen werden in Rheingönheim mit der Deponieerweiterung in Summe zu hoch.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Mathias Weickert                    Dr. Thomas Schell
stellv. Fraktionsvorsitzender       Fraktionsvorsitzender