FWG Ortsbeiratsmitglied legt Einspruch bei der geplanten Deponieerweiterung ein!

Schriftliche Einwendungen bei der geplanten Deponieerweiterung in Rheingönheim

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Einwendungen möchte ich als Ortsbeiratsmitglied und persönlich Betroffener geltend machen:

1) Schädigung der Gesundheit

a. Beschattung
i. In der Offenlage wird aufgezeigt, dass je nach Wohnlage und Jahreszeit die Sonne später zu sehen ist. Die Kulanzzeit ist mit einem verzögerten Sonnenaufgang von ca. 45 Minuten weit überschritten.

b. Lärmbelästigung
i. Der Spitzenpegel liegt laut Offenlage weit über 60dB. Dies führt zu Lärmbelästigung in und außerhalb der Wohnung.

c. Staubemissionen
i. Laut Offenlage ist die Staubbelastung der Norm entsprechend. Jedoch weht der Wind sehr häufig nach Mannheim, so dass bei einem Wind Richtung Neubruch und Im Sommerfeld eine deutlich höhere Belastung auftritt und somit eine Gefahr darstellt. Eine Studie zur Gesundheitsgefährdung dazu fehlt und wird hiermit verlangt.

d. Lärmbelastung steigt auch durch den LKW Verkehr, die Maschinen und die Baufahrzeuge.

e. Asbestgefahr

i. Durch nicht auf Asbest untersuchten Bauschutt besteht die Gefahr, dass unerwarteter Weise doch Asbest nicht luftdicht verpackt wird. Somit kommt es zur Staubbildung bei der Deponie, welche die direkte nahegelegene Anwohnerschaft gesundheitlich gefährdet.

ii. Menschliches Versagen beim Verpacken oder Abladen bekannter asbesthaltiger Materialien kann nicht ausgeschlossen werden.

iii. Nicht alle Baumaterialien vorher auf Asbest untersucht werden.

2) Unfallrisiko
a. Das LKW Aufkommen steigt am Anfang zur Erschaffung des Deponiebergs (siehe angelieferten Mengenverlauf bei der Deponie I). Gerade die vielen Kinder im Neubruch und Im Sommerfeld sind besonders gefährdet.

3) Verminderung von Leistungskonzentration und Lernfähigkeit beim Homeoffice

a. Der Spitzenpegel liegt laut Offenlage weit über 60dB. Die Lärmbelästigung am Arbeitsplatz führt zu ineffizientem Arbeiten und belastet die Konzentration und die Psyche

4) Beeinträchtigung der Lebensqualität / Lebensumfeld

a. Wohnumfeld hat mehr Verkehr
i. Der LKW Verkehr ist am Anfang wie bei der Deponie I deutlich größer. Lärmbelastung, Staubemission und Unfallgefahr steigt damit signifikant. Gerade die vielen Kinder im Neubruch und Im Sommerfeld sind besonders gefährdet. Wie viele Mengen werden in der Anfangszeit mehr angefahren? Wie hoch ist der LKW Verkehr in dieser Zeit?

b. Staubbelastung
i. Die Staubbelastung durch Blei, Arsen, Asbest usw sind bei Windrichtung Neubruch höher als der Irrelevanzwert anzunehmen. Eine Studie dazu fehlt und wird hiermit verlangt.

c. Lärmbelastung im Haus

Lärm durch Maschinen, Baufahrzeuge oder durch den LKW Verkehr findet statt und dringt in das Haus ein.

d. Lärmbelästigung beim Spaziergang oder auf den Spielplätzen mit meiner 3jährigen Tochter

e. Attraktivität des Standorts geht verloren
i. Wert meiner und anderer Immobilien fällt signifikant
ii. Minderung der Mieteinnahme meiner Einliegerwohnung.

5) Gefährdung der Natur

a. Das mehr als 100 Jahre alte Laubfroschwäldchen darf nicht zerstört werden.

b. Die Deponie darf aufgrund der aktuellen Offenlage, welche eine Erhöhung nicht enthält, nicht verändert werden und würde zu viel Morgensonne nehmen (bei einer Erhöhung bis zu ca. einer Stunde). Die Frischluftzufuhr und der Einfluss auf die Natur (Pilze, Tiere usw.) müsste auch erneut untersucht werden. Eine erneute Offenlage mit den neuen Informationen hat dann zu erfolgen.

Beantragung weiterer Schutzmaßnahmen, falls die Einwendungen abgelehnt werden sollten.

1) Luftüberwachung vor Ort an der Deponie und im Neubruch

a. Aufgrund der ungewollten Gefahren wie die Asbestfreisetzung oder der Metallanteil im Staub wie Blei usw. müssen Luftüberwachungsstationen an der Deponie und im Neubruch errichtet werden.

2) Katastrophen Warnungen per Internet

a. Falls die Emissionswerte zu hoch sind oder Asbest in der Luft erhöht gemessen wird, müssen die Anwohner automatisch nahezu zeitgleich informiert werden.

 

Zudem erhebe ich einen Einwand gegen die Offenlage aus formalen Gründen.

• Der Name Asbest kommt in der Offenlage nicht vor. Insbesondere bei der Aufzählung unter 4.1.1 wird nur eine Nummer genannt, die den BürgerInnen fremd ist.

• Die Studie berücksichtigt bei den alternativen Standorten nicht die Abstandflächen, wenn eine gleich große Deponie (bezogen auf das Volumen) wie in Rheingönheim errichtet werden würde. Hierzu hat eine transparentere Begründung und Erklärung in der Offenlage zu erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Mathias Weickert