Die finanzielle Lage der Stadt Ludwigshafen verschärft sich immer mehr. Ein Ende der katastrophalen Kassenlage ist trotz des Urteils des Verfassungsgerichtshofes gegen das Land Rheinland-Pfalz nicht absehbar. Die Stadt Pirmasens klagt jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel einer Neuordnung der Finanzausstattung.
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat bereits aufgrund einer Klage der Stadt Pirmasens die Verfassungswidrigkeit der bestehenden kommunalen Finanzverteilung festgestellt. Kämmerer Andreas Schwarz hat allerdings in der letzten Sitzung des Hauptausschusses bereits vor zu hohen Erwartungen an dies Urteil gewarnt.
Der Anteil an den freiwilligen Leistungen bei den Ausgaben der Stadt Ludwigshafen, die den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung ausmachen, beträgt lediglich neun Prozent und gut 66 Millionen Euro, während die Pflichtausgaben sich auf gut 663 Millionen belaufen. Durch die andauernden Kürzungen im Bereich Kultur wie Theater oder bei den Vereinen ist die Lebensqualität Stadt Ludwigshafen stark bedroht, von gleichwertigen Lebensverhältnissen wie vom Grundgesetz gefordert kann keine Rede mehr sein. Eine der Hauptursachen der hohen Verschuldung ist das hohe soziale Defizit im Bereich der sozialen Sicherung von etwa 180 Millionen Euro. Dauerhaft ist keine Lösung dieser seit etwa 20 Jahren bekannten Problematik in Sicht.
Aus diesem Grund ruft die FWG-Stadtratsfraktion alle, von den Bürgern Ludwigshafens gewählte, Stadträtinnen und Stadträte auf gemeinsam und geschlossen mit den Fraktionen den nachfolgenden Antrag ausdrücklich mitzutragen.
Die Freien Wähler beantragen in der Sitzung des Stadtrates am 12.07.2021:
Die Stadt Ludwigshafen schließt sich der Klage der Stadt Pirmasens vor dem Bundesverfassungsgericht an. Wenn dies nicht möglich ist, wird eine eigene Klage eingereicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender